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CBAM – Was bedeutet der CO₂ Grenzausgleich CBAM für Sie und uns? 

Informationsübersicht für Kunden von Keller & Kalmbach 

Stand: Februar 2026 

Die Europäische Union verfolgt das Ziel, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 deutlich zu senken. Ein zentraler Baustein dafür ist der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) – ein CO₂-Grenzausgleichssystem, das nun seit Anfang 2026 schrittweise wirksam wird.

Es soll sicherstellen, dass importierte Waren denselben CO₂-Kosten unterliegen, wie in der EU produzierte Güter, die bereits vom Emissionshandelssystem EU-ETS betroffen sind. Damit wird verhindert, dass die Produktion in Länder mit niedrigeren Umweltstandards verlagert wird und EU-Hersteller Nachteile haben.

Der folgende Überblick fasst die wichtigsten Hintergründe, Pflichten und Auswirkungen für unsere gemeinsamen Geschäftsprozesse zusammen.

1. Warum gibt es CBAM? – Der Hintergrund

In der EU müssen Industrieunternehmen seit Jahren CO₂-Zertifikate (EU-ETS) für ihre Emissionen erwerben. Diese Zertifikate werden seit 2026 immer knapper und teurer. Dadurch steigen die Kosten für emissionsintensive Materialien wie Stahl, Eisen und Aluminium. Dies sind bekanntlich zentrale Vormaterialien vieler Verbindungselemente und C-Teile.

Ohne zusätzliche Regelungen hätten ausländische Hersteller einen Wettbewerbsvorteil, da sie bis zur Einführung von CBAM keine CO₂-Kosten tragen. CBAM löst dieses Problem, indem auch auf Importe aus Nicht-EU-Ländern ein Preis für deren CO₂-Emissionen erhoben wird.

Damit wird ein fairer Wettbewerb geschaffen – unabhängig vom Produktionsstandort.

2. Wie funktioniert CBAM? – Die Mechanik

CBAM verläuft in zwei Phasen:

A) Übergangsphase (Okt. 2023 – Dez. 2025)

  • Europäische Unternehmen wie auch Keller & Kalmbach, welche CBAM Ware importieren, mussten für betroffene Warengruppen quartalsweise Daten zu CO₂-Emissionen melden.
  • Es fielen noch keine Kosten an.
  • Viele Lieferanten konnten keine belastbaren Emissionswerte liefern, weshalb die EU im Dezember 2025 sogenannte Standardwerte („Default Values“) pro Land und CN-Code veröffentlicht hat.

B) Regelbetrieb seit 1. Januar 2026

Seit 2026 gilt:

  • Für jede importierte Tonne CO₂ müssen CBAM-Zertifikate gekauft werden.
  • Der Zertifikatspreis orientiert sich am EU-ETS und schwankt (aktuell liegt dieser bei ca. 80 €/t CO₂).
  • Eine vollständige Kostenwirksamkeit erfolgt bis 2034 schrittweise, um Unternehmen Zeit zur Anpassung zu geben. Der von der EU veröffentlichte CBAM-Faktor legt diese schrittweise Kostenwirksamkeit fest.

Wichtig:
Durch das Omnibus-Paket der EU wurde der Kauf der Zertifikate auf 2027 verschoben – allerdings rückwirkend für alle Importe aus 2026. Unternehmen wie Keller & Kalmbach müssen daher bereits 2026 finanzielle Rückstellungen bilden.

3. Welche Produkte sind durch CBAM betroffen?

CBAM gilt zunächst für besonders CO₂-intensive Warengruppen wie:

  • Eisen und Stahl
  • Aluminium
  • Zement
  • Dünger

Für die Verbindungstechnik besonders relevant sind Eisen-, Aluminium- und Stahlprodukte sowie die daraus gefertigten Komponenten.

Nicht betroffen sind:

  • Waren mit EU-Ursprung
  • Produkte aus EFTA-Staaten (CH, NO, IS, LI)

4. Herausforderungen in der Praxis

A) Hohe Komplexität

Die Regelwerke umfassen tausende Seiten mit hoher Komplexität. Viele Vorgaben wurden erst kurz vor Beginn der CBAM-Regelphase konkretisiert. Für Unternehmen bedeutet CBAM einen erheblichen organisatorischen Aufwand – insbesondere bei:

  • Der Datenerhebung entlang komplexer Lieferketten
  • Der Registrierung und den Meldepflichten
  • Der Integration in bestehende IT-Systeme
  • Dem Umgang mit wechselnden EU-Vorgaben

B) Datenqualität und Verifizierung

Die CO₂-Ermittlung ist anspruchsvoll:
Lieferanten außerhalb der EU dürfen die notwendigen Emissionswerte noch nicht bereitstellen:

  • Daher müssen die EU-Standardwerte je Land und CN-Code genutzt werden.
  • Echte verifizierte Emissionswerte („Realwerte“) dürfen erst verwendet werden, wenn diese von EU akkreditierten Prüfern vor Ort verifiziert wurden.
  • Diese Prüf- bzw. Verifizierungsprozesse beginnen frühestens 2027.

C) Auswirkungen auf Preise

Die von der EU bereitgestellten standardisierten CO₂-Werte vieler relevanter Lieferländer fallen sehr hoch aus. Daher steigt der Kostenanteil bei einfachen, materialintensiven Produkten überdurchschnittlich stark.

Beispiel:

  • Bei Produkten mit hohem Materialwertanteil führt dies zu einer starken CO₂-Kostenwirkung.
  • Bei Produkten mit hohem Fertigungsanteil wirkt sich die CO₂-Kostenwirkung abgemildert aus.

5. Was bedeutet CBAM für Sie als unser Kunde?

Für über Keller & Kalmbach bezogene Waren besteht keine eigene CBAM-Meldepflicht auf Kundenseite, da diese Plicht beim Importeur in die EU liegt.

Keller & Kalmbach übernimmt:

  • Die Registrierung bei den Behörden
  • Die Emissionsdatenerfassung
  • Die Meldungen im EU-CBAM-Register
  • Die Kostenberechnung auf Basis der gültigen EU-Vorgaben
  • Die Integration der CO₂-Daten in unsere Systeme
  • Den Erwerb der CO₂-Zertifikate für den Import Ihrer Produkte

Wichtig für Ihre Planung:
CBAM führt zu strukturell steigenden Materialkosten. Wir analysieren die Auswirkungen produkt- und lieferantenspezifisch und berücksichtigen diese bei künftigen Preisvereinbarungen.

6. Unser Vorgehen bei Keller & Kalmbach

Wir haben interne Spezialisten Teams gebildet, die an einer effizienten Umsetzung der CBAM-Verordnung arbeiten, um:

  • Die Zertifikatspflichten rechtskonform zu erfüllen.
  • Die Lieferanten beim Übergang (insbesondere der Verifizierung ihrer CO2-Werte) zu unterstützen.

Unser Ziel ist es: Sie auch künftig mit bester Qualität bei gleichzeitig niedrigen Kosten zuverlässig zu versorgen.

7. Sie haben Fragen? Wir unterstützen Sie gerne!

CBAM ist ein dynamisches und komplexes Thema, das sich laufend weiterentwickelt.
Ihr Keller & Kalmbach Ansprechpartner steht Ihnen jederzeit für Rückfragen zur Verfügung.

8. Weitere Informationen und Links

Informationen der EU finden Sie auf der entsprechenden Webseite.